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Innerhalb der EU ist der Kauf unkompliziert: Equidenpass, Tiergesundheitsbescheinigung eines amtlichen Tierarztes und die Meldung im System TRACES genügen üblicherweise, Zoll fällt nicht an. Wichtiger als die Papiere sind die Vorfragen: Wer verkauft tatsächlich, welches Recht gilt, wer beauftragt die Ankaufsuntersuchung, wann fließt welcher Teil des Geldes und wer trägt den Transport. Ohne Klärung dieser Punkte vor der Anzahlung wird der Kauf zum Risiko, weil die Durchsetzung von Ansprüchen im Ausland aufwendig ist.

Wer verkauft dir eigentlich das Pferd

Diese Frage klingt trivial und ist der häufigste Ausgangspunkt späterer Probleme. Auf dem Hof stehen manchmal mehrere Beteiligte: der Eigentümer, der Bereiter, ein Vermittler, ein Stallbetreiber. Wer davon dein Vertragspartner wird, entscheidet darüber, gegen wen du Ansprüche hast.

Lass dir zeigen, wer als Eigentümer eingetragen ist, und achte darauf, dass genau diese Person oder ein wirksam Bevollmächtigter den Vertrag unterschreibt. Ein Vertrag mit einem Vermittler, der im eigenen Namen auftritt, ist etwas anderes als ein Vertrag mit dem Eigentümer.

Kläre außerdem, ob dein Gegenüber gewerblich handelt. Beim Kauf von einem Händler greifen in der EU die Regeln des Verbrauchsgüterkaufs mit zwingender Gewährleistung, beim Kauf von einer Privatperson nicht. Das ist ein erheblicher Unterschied, der sich im Preis widerspiegeln darf.

Welches Recht gilt und wo du klagen müsstest

Ohne Rechtswahl gilt für Kaufverträge in der EU nach der Rom-I-Verordnung grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Kaufst du in den Niederlanden, gilt niederländisches Recht, kaufst du in Spanien, spanisches.

Für den Gerichtsstand gilt nach der Brüssel-Ia-Verordnung, dass grundsätzlich am Wohnsitz des Beklagten geklagt wird. Als privater Käufer bist du allerdings besser gestellt, wenn der Verkäufer gewerblich handelt und seine Tätigkeit auf dein Land ausrichtet, etwa durch eine Anzeige in deutscher Sprache: Dann kannst du in aller Regel an deinem Wohnsitz klagen.

Die praktische Konsequenz ist unabhängig von der Rechtslage dieselbe. Ein Prozess im Ausland kostet Zeit, Geld und Nerven, und ein Urteil muss dort vollstreckt werden, wo das Vermögen liegt. Verlass dich deshalb nicht auf die spätere Durchsetzung, sondern auf die Absicherung vorher.

Die Ankaufsuntersuchung über die Distanz organisieren

Beauftrage einen Tierarzt selbst, und zwar einen, der nicht der Haustierarzt des Verkäufers ist. Das ist über die Distanz aufwendiger, aber der entscheidende Punkt: Nur dein Auftraggeberverhältnis gibt dir Anspruch auf den Bericht und auf eine sorgfältige Untersuchung.

Hilfreich ist, vorher zu klären, welcher Umfang untersucht wird und ob das im Zielland übliche Vorgehen dem entspricht, was du erwartest. Der deutsche Röntgenleitfaden gilt nicht überall; Anzahl und Auswahl der Aufnahmen können abweichen. Wenn du einen bestimmten Umfang willst, vereinbare ihn ausdrücklich.

Lass dir die Bilddaten aushändigen, nicht nur den Bericht. Damit kannst du eine Zweitmeinung einholen, ohne erneut zu reisen. Und vereinbare im Kaufvertrag eine Frist, bis wann die Untersuchung stattfindet und bis wann du dich nach Vorliegen des Ergebnisses erklären musst.

Papiere und Transport innerhalb der EU

Für das Verbringen innerhalb der EU brauchst du den Equidenpass des Pferdes, eine Tiergesundheitsbescheinigung, die ein amtlicher Tierarzt im Herkunftsland ausstellt, und die Erfassung im System TRACES. Zoll fällt innerhalb des Binnenmarkts nicht an.

Achte darauf, dass der Pass zum Pferd gehört, also die Transpondernummer beim Scannen mit dem Eintrag übereinstimmt. Das ist eine Kontrolle, die in wenigen Sekunden erledigt ist und die beim Kauf über Vermittler gelegentlich Überraschungen zutage fördert. Prüfe außerdem den Eintrag dazu, ob das Pferd zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, weil dieser Vermerk Folgen für die spätere Behandlung mit bestimmten Arzneimitteln hat.

Nach der Ankunft musst du das Pferd bei der zuständigen Stelle ummelden und in die Tierseuchenkasse eintragen. Kläre vorher, welche Fristen dafür gelten.

Beim Transport lohnt ein Spediteur, der die Strecke regelmäßig fährt. Vereinbare schriftlich, wer ihn beauftragt und ab welchem Zeitpunkt die Gefahr auf dich übergeht. Ohne Regelung wird das im Schadensfall zur Streitfrage.

Zahlung: was wann fließen sollte

Eine Anzahlung ist üblich und angemessen, sie sollte aber überschaubar bleiben. Bewährt hat sich eine Staffelung: ein kleinerer Teil bei Vertragsschluss, der Hauptteil nach bestandener Ankaufsuntersuchung, der Rest bei Verladung oder Übergabe.

Zahle nichts vor der Untersuchung, was du nicht abschreiben könntest. Nutze nachvollziehbare Überweisungen an ein Konto, das auf den Namen des Vertragspartners läuft; weicht der Kontoinhaber vom Verkäufer ab, ist das ein Grund nachzufragen. Auf angebliche Treuhandportale, deren Adresse vom Verkäufer kommt, solltest du dich nicht einlassen. Wenn eine Treuhandlösung sinnvoll ist, läuft sie über einen Anwalt oder Notar, dessen Zulassung du unabhängig prüfen kannst.

Die Fragen vor der Anzahlung

Bevor Geld fließt, sollten einige Punkte geklärt und im besten Fall schriftlich beantwortet sein. Wer ist eingetragener Eigentümer und unterschreibt den Vertrag. Handelt der Verkäufer privat oder gewerblich. Gibt es Vorerkrankungen, Operationen, Klinikaufenthalte oder frühere Ankaufsuntersuchungen, und darf ich die Unterlagen sehen. Welchen Verwendungszweck bestätigt der Verkäufer ausdrücklich. Wer beauftragt und zahlt die Untersuchung, und bis wann liegt das Ergebnis vor. Welches Recht gilt, und ist das UN-Kaufrecht ausgeschlossen. Wer organisiert den Transport, und wann geht die Gefahr über. Erhält ein Vermittler eine Provision, und von wem.

Die letzte Frage wird selten gestellt und ist eine der wichtigsten. Wer von beiden Seiten bezahlt wird, ohne dass beide davon wissen, arbeitet nicht neutral.

Häufig gestellte Fragen

Fällt beim Pferdekauf innerhalb der EU Zoll an?

Nein. Innerhalb des Binnenmarkts gibt es keine Zollabfertigung. Umsatzsteuerliche Fragen können sich beim Kauf von einem gewerblichen Verkäufer stellen und sollten vorher geklärt werden.

Brauche ich für ein Pferd aus dem EU-Ausland eine Ummeldung?

Ja. Nach der Ankunft ist das Pferd bei der zuständigen Stelle zu melden und in die Tierseuchenkasse einzutragen. Die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland.

Gilt deutsches Recht, wenn ich in Spanien kaufe?

Nur, wenn ihr es vereinbart. Ohne Rechtswahl gilt nach der Rom-I-Verordnung grundsätzlich das Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Verkäufers, also spanisches Recht.

Kann ich die Ankaufsuntersuchung von einem deutschen Tierarzt machen lassen?

Möglich ist es, aufwendig meist auch. Praktikabler ist ein unabhängiger Tierarzt vor Ort, den du selbst beauftragst und von dem du die Bilddaten erhältst, um eine Zweitmeinung einzuholen.

Was ist beim Kauf aus der Schweiz oder Großbritannien anders?

Beide sind keine EU-Mitgliedstaaten. Dort kommen Zollanmeldung, Einfuhrabgaben und weitergehende veterinärrechtliche Anforderungen hinzu. Kläre den Ablauf vorab mit dem zuständigen Veterinäramt und dem Zoll.

Und wenn du selbst ins Ausland verkaufen willst

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Quellen