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Vorlage · Version 2026
post-your-horse.com

Überlassungsvertrag für ein Pferd

Pferd zur Verfügung · unentgeltliche Überlassung (Leihe, §§ 598 ff. BGB) · das Eigentum bleibt beim Eigentümer

§ 1Vertragsparteien

Eigentümer/in

Übernehmer/in

§ 2Das Pferd

Der/die Eigentümer/in versichert, dass ihm/ihr darüber hinaus keine gesundheitlichen Probleme oder Verhaltensauffälligkeiten des Pferdes bekannt sind.

§ 3Überlassung, Eigentum und Nutzung

Der/die Eigentümer/in überlässt das Pferd dem/der Übernehmer/in unentgeltlich zur Nutzung. Das Eigentum am Pferd verbleibt beim/bei der Eigentümer/in. Die Eigentumsurkunde bleibt beim/bei der Eigentümer/in; der Equidenpass begleitet das Pferd, wie gesetzlich vorgeschrieben.

Einen Wechsel des Haltungsortes teilt der/die Übernehmer/in dem/der Eigentümer/in vorher mit.

§ 4Kosten und tierärztliche Versorgung

Ab Übergabe trägt der/die Übernehmer/in die laufenden Kosten der Haltung, insbesondere Unterbringung, Futter, Hufschmied, Impfungen, Wurmkuren und Zahnkontrolle (vgl. § 601 BGB).

Im Notfall darf der/die Übernehmer/in sofort tierärztliche Hilfe holen und informiert den/die Eigentümer/in unverzüglich. Das Pferd wird nur nach Rücksprache mit dem/der Eigentümer/in eingeschläfert, es sei denn, ein Tierarzt hält dies zur Vermeidung unnötiger Leiden für sofort geboten und der/die Eigentümer/in ist nicht erreichbar.

§ 5Versicherung und Haftung

Weil bei längerer Überlassung streitig werden kann, wer Tierhalter im Sinne des § 833 BGB ist, soll der Versicherungsschutz beide Seiten abdecken.

Der/die Übernehmer/in haftet für Schäden am Pferd, die er/sie vorsätzlich oder fahrlässig verursacht. Veränderungen durch Alter und vertragsgemäße Nutzung hat er/sie nicht zu vertreten (§ 602 BGB).

§ 6Information und Besuch

Der/die Übernehmer/in informiert den/die Eigentümer/in unverzüglich über ernsthafte Erkrankungen, Unfälle, einen Stallwechsel und den Tod des Pferdes. Der/die Eigentümer/in darf das Pferd nach vorheriger Absprache besuchen.

§ 7Dauer, Kündigung und Rückgabe

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere wenn das Pferd vernachlässigt, vertragswidrig genutzt oder ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben wird.

Bei Vertragsende gibt der/die Übernehmer/in das Pferd mit Equidenpass und mitgegebener Ausrüstung am folgenden Ort zurück:

§ 8Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt deutsches Recht.

Unterschrift Eigentümer/in
Unterschrift Übernehmer/in
Rechtlicher Hinweis: Diese Vorlage stellt Post-Your-Horse kostenlos als Orientierung zur Verfügung. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, etwa bei wertvollen Pferden, Zuchtstuten oder einer Überlassung ins Ausland.
Post-Your-Horse · Marketinova LLC · Sheridan, WY, USA post-your-horse.com/vertraege

Pferd zur Verfügung stellen: Leihe oder Schenkung?

Wer ein Pferd „zur Verfügung stellt“, gibt es ab, ohne dafür Geld zu bekommen. Rechtlich steckt dahinter eine von zwei Konstruktionen, und der Unterschied liegt in einer Frage: Wem gehört das Pferd danach?

Wenn du dein Pferd später vielleicht zurückhaben willst, ist die Überlassung fast immer der bessere Weg.

Worauf es bei der Überlassung ankommt

Das Gesetz regelt die Leihe nur grob. Beim Pferd entsteht Streit meistens an vier Stellen, die die Vorlage deshalb ausdrücklich regelt:

Du willst das Pferd lieber verkaufen? Dann nimm den kostenlosen Pferdekaufvertrag.

Häufige Fragen

Was ist ein Überlassungsvertrag für ein Pferd?

Ein Vertrag, mit dem du dein Pferd einer anderen Person kostenlos zur Nutzung überlässt. Rechtlich ist das eine Leihe nach §§ 598 ff. BGB: Das Eigentum bleibt bei dir, die andere Person nutzt das Pferd und trägt die laufenden Kosten.

Wer zahlt den Tierarzt, wenn ich mein Pferd zur Verfügung stelle?

Routinekosten wie Impfungen, Wurmkuren oder den Hufschmied trägt in der Regel die übernehmende Person. Für teure Behandlungen wie eine Kolik-OP gibt es keine eindeutige gesetzliche Regel. Vereinbart deshalb schriftlich, ab welchem Betrag Rücksprache nötig ist und wer was zahlt.

Kann ich mein Pferd jederzeit zurückholen?

Das hängt vom Vertrag ab. Ist weder eine Laufzeit noch ein Zweck vereinbart, darfst du das Pferd jederzeit zurückfordern (§ 604 Abs. 3 BGB). Habt ihr eine Frist oder Laufzeit vereinbart, gilt diese. Bei Vernachlässigung oder vertragswidriger Nutzung kannst du vorzeitig kündigen (§ 605 BGB).

Wer haftet, wenn das Pferd jemanden verletzt?

Nach § 833 BGB haftet der Tierhalter, auch ohne eigenes Verschulden. Wer bei einer längeren Überlassung Tierhalter ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Deshalb sollte die Tierhalterhaftpflicht so gestaltet sein, dass beide Seiten abgesichert sind.

Muss der Überlassungsvertrag schriftlich sein?

Nein, eine Leihe ist auch mündlich wirksam. Schriftlich hast du aber einen Beleg dafür, dass das Pferd dir gehört und was vereinbart war. Das zählt spätestens dann, wenn du es zurückhaben willst.

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