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Vorlage · Version 2026
post-your-horse.com

Schenkungsvertrag mit Schutzvereinbarung

für ein Pferd · Schenkung unter Auflage nach §§ 516, 525 BGB

§ 1Vertragsparteien

Schenker/in

Beschenkte/r

§ 2Das Pferd

§ 3Schenkung und Übergabe

Der/die Schenker/in schenkt dem/der Beschenkten das oben beschriebene Pferd. Eine Gegenleistung wird nicht vereinbart. Das Eigentum geht mit der Übergabe auf den/die Beschenkte/n über.

Die Ummeldung beim Zuchtverband übernimmt der/die Beschenkte.

§ 4Haftung

Der/die Schenker/in haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 521 BGB), für Mängel des Pferdes nur, wenn er/sie sie arglistig verschwiegen hat (§ 524 BGB). Die in § 2 genannten Erkrankungen und Eigenheiten sind dem/der Beschenkten bekannt.

§ 5Auflagen zum Schutz des Pferdes (§ 525 BGB)

§ 6Folgen bei Verstoß

Verstößt der/die Beschenkte gegen eine Auflage aus § 5, kann der/die Schenker/in die Rückübertragung des Pferdes verlangen.

Die gesetzlichen Rückforderungsrechte, etwa wegen groben Undanks (§ 530 BGB), bleiben unberührt.

§ 7Kosten und Versicherung

Ab Übergabe trägt der/die Beschenkte alle Kosten für das Pferd, einschließlich Unterbringung, Tierarzt und Hufschmied. Er/sie schließt ab Übergabe eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für das Pferd ab.

§ 8Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt deutsches Recht.

Unterschrift Schenker/in
Unterschrift Beschenkte/r
Rechtlicher Hinweis: Diese Vorlage stellt Post-Your-Horse kostenlos als Orientierung zur Verfügung. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, etwa bei wertvollen Pferden oder wenn für das Pferd doch Geld fließt.
Post-Your-Horse · Marketinova LLC · Sheridan, WY, USA post-your-horse.com/vertraege

Pferd verschenken: was ein Schutzvertrag kann und was nicht

Wer ein Pferd in gute Hände abgibt, will meistens zwei Dinge sicherstellen: dass es nicht weiterverkauft wird und nicht beim Schlachter landet. Ein Schutzvertrag ist rechtlich eine Schenkung unter Auflage (§§ 516, 525 BGB). Das Eigentum geht über, deine Wünsche werden zu Pflichten der beschenkten Person.

Die Grenze: Auflagen binden nur euch beide

Verkauft die beschenkte Person das Pferd trotz Verbot, ist der Verkauf trotzdem wirksam. Ein vertragliches Verfügungsverbot wirkt nach § 137 BGB nur zwischen den Vertragspartnern. Der neue Käufer darf das Pferd behalten, dir bleiben Schadensersatz oder die vereinbarte Vertragsstrafe. Mehr dazu im Ratgeber Vorkaufsrecht und Weiterverkaufsverbot.

Gegen die Schlachtung gibt es einen wirksameren Weg als jede Vertragsklausel: den Eintrag „nicht zur Schlachtung bestimmt“ im Equidenpass. Er lässt sich nicht rückgängig machen und gilt für jeden späteren Eigentümer. Das Pferd darf danach auch mit Medikamenten behandelt werden, die für Lebensmittel liefernde Tiere nicht zugelassen sind.

Drei Punkte, die oft übersehen werden

Soll das Pferd dein Eigentum bleiben? Dann passt der Überlassungsvertrag besser.

Häufige Fragen

Ist ein Schutzvertrag für Pferde rechtlich bindend?

Ja, zwischen dir und der beschenkten Person. Verstößt sie gegen die Auflagen, kannst du je nach Vertrag die Rückgabe des Pferdes oder eine Vertragsstrafe verlangen. Gegenüber Dritten wirkt er nicht: Wer das Pferd später kauft, darf es behalten.

Muss eine Pferdeschenkung notariell beurkundet werden?

Nur das Versprechen, ein Pferd später zu verschenken. Wird das Pferd direkt übergeben, ist die fehlende Beurkundung geheilt (§ 518 Abs. 2 BGB). Ein schriftlicher Schenkungsvertrag mit Übergabe reicht deshalb aus.

Kann ich ein verschenktes Pferd zurückfordern?

Wenn ihr ein Rückforderungsrecht für den Fall eines Auflagenverstoßes vereinbart habt, ja. Ohne solche Klausel geht es nur in engen gesetzlichen Fällen, etwa bei grobem Undank (§ 530 BGB) oder wenn du selbst in Not gerätst (§ 528 BGB).

Wie verhindere ich, dass mein Pferd geschlachtet wird?

Am sichersten mit dem Eintrag „nicht zur Schlachtung bestimmt“ im Equidenpass. Er ist unwiderruflich und bindet auch spätere Eigentümer. Ein Schlachtverbot im Vertrag wirkt dagegen nur zwischen dir und der beschenkten Person.

Fällt beim Verschenken eines Pferdes Schenkungsteuer an?

In aller Regel nicht. Auch zwischen nicht verwandten Personen gilt ein Freibetrag von 20.000 € innerhalb von zehn Jahren (§§ 14, 16 ErbStG). Erst bei sehr wertvollen Pferden lohnt ein genauer Blick.

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